Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Standardvertrag nach Art. 28 DSGVO – Stand 22. August 2026. Vertragsparteien sind die einsetzende Schule beziehungsweise ihr Träger als Verantwortlicher und Robin Winters als Auftragsverarbeiter. Diese öffentliche Fassung ist das Vertragsangebot und die Prüfgrundlage. Der Vertrag wird erst durch dokumentierte Annahme einer vertretungsberechtigten Stelle und Bestätigung durch LearnTix verbindlich. Fordere dafür über Kontakt eine ausfüllbare, gegengezeichnete Ausfertigung an.
1. Gegenstand, Dauer und Weisung
Gegenstand ist der technische Betrieb kurzlebiger digitaler Unterrichtsrückmeldungen. Die Verarbeitung beginnt mit der ersten freigegebenen Session und endet mit Vertragsende beziehungsweise vollständiger Löschung. LearnTix verarbeitet Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der verantwortlichen Stelle, soweit keine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht.
2. Art, Zweck, Daten und Betroffene
Zweck: Bereitstellung, Übermittlung, kurzzeitige Speicherung und Darstellung von Exit-Ticket- und Feedbackantworten. Datenarten: Sessioncode, Unterrichtskonfiguration, Antwortinhalte, Zeitangaben, zufällige IDs sowie optional Kürzel oder Name. Betroffene: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht vorgesehen und dürfen nicht eingegeben werden.
3. Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung und ausschließlich für LearnTix.
- Vertraulichkeitsverpflichtung aller zugriffsberechtigten Personen.
- Umsetzung und regelmäßige Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Unterstützung bei Betroffenenrechten, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldungen von Datenschutzverletzungen.
- Unverzügliche Information bei rechtswidrig erscheinenden Weisungen oder Sicherheitsvorfällen.
- Keine Werbung, Profilbildung, Weiterverwendung oder Veräußerung von Schülerdaten.
4. Unterauftragnehmer
Die aktuelle Liste steht unter Dienstleister und Empfänger. Für personenbezogene Schüler-Livedaten wird Hetzner als Hosting-/Infrastruktur-Unterauftragnehmer eingesetzt. Änderungen werden der verantwortlichen Stelle vorab in geeigneter Form mitgeteilt; ein begründetes Widerspruchsrecht bleibt bestehen.
5. Löschung und Rückgabe
Live-Daten werden beim Beenden, spätestens nach der tarifabhängigen Sessionlaufzeit von höchstens 24 Stunden gelöscht und von Backups ausgeschlossen. Nach Ende des Auftrags werden verbleibende personenbezogene Auftragsdaten gelöscht, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Die Schule kann während einer laufenden Session die Auswertung als PNG/PDF sichern und entscheidet anschließend selbst über deren Aufbewahrung.
6. Nachweise und Kontrolle
LearnTix stellt TOM, Dienstleisterliste und auf begründete Anfrage weitere erforderliche Nachweise zur Verfügung. Prüfungen sind unter angemessener Vorankündigung, Wahrung von Betriebsgeheimnissen und ohne Gefährdung anderer Mandanten möglich. Kosten außergewöhnlicher Vor-Ort-Prüfungen können nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden.
7. Pflichten der Schule
Die Schule bestimmt Rechtsgrundlage und Zweck, informiert Betroffene, vergibt nur erforderliche Berechtigungen und verhindert die Eingabe nicht vorgesehener sensibler Daten. Name oder Kürzel dürfen nur aktiviert werden, wenn dies erforderlich, freigegeben und transparent gemacht wurde.
8. Rangfolge und Kontakt
Dieser AV-Vertrag ergänzt den Nutzungsvertrag. Datenschutzrechtliche Weisungen gehen bei Widersprüchen vor. Kontakt für Datenschutz und Weisungen: learntix@ik.me.